Uwe Götz
Bauherren-Haft­pflicht

Bauherren-Haft­pflicht

Bauherren-Haftpflicht

Nicht abgedeckte Baugruben, provisorische Treppenkonstruktionen oder schlecht beleuchtetes Baumaterial auf dem Gehweg – eine Baustelle ist immer eine Gefahrenquelle. Als Bauherr sind Sie verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz anderer zu treffen. Mit der Bauherren-Haft­pflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und genießen umfassenden Schutz, wenn gegen Sie Schadenersatzansprüche wegen eines Per­sonen-, Sach- oder Vermögensschadens geltend gemacht werden – übrigens auch dann, wenn es darüber zum Rechtsstreit kommt.

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